Bezuschussung der Kinder- und Jugendkurse

 

Mitmachen möglich machen

… dafür gibt es seit 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder.

Die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit soll auch für Kinder aus finanzschwachen Familien selbstverständlich werden. Im Einzelfall können einem Kind oder Jugendlichen unter 18 Jahren sogar bis zu 120 € im Jahr zustehen.

Die Volkshochschule bietet vielfältige Möglichkeiten, Neues auszuprobieren oder vorhandene Interessen zu vertiefen.

Mitmachen ist möglich, z. B. bei folgenden VHS-Angeboten:
- Musikunterricht
- Mal- und Zeichenkurse
- Kurse zum Gestalten und Bearbeiten von Ton und anderen Materialien
- Nähkurse
- Tanzkurse
- und viele weitere Kurse


Wer hat einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Das sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren, die oder deren Eltern

- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

erhalten.

Auch wer keine der oben genannten Sozialleistungen erhält, aber nur über ein geringes Einkommen verfügt, hat evtl. die Möglichkeit, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erhalten. Nehmen Sie am besten in diesen Fällen direkten telefonischen Kontakt mit dem Landratsamt Karlsruhe auf.


Wie kommt eine Familie an die Leistungen?
Die Leistungen müssen beantragt werden. Antragsformulare gibt es beispielsweise bei der Gemeinde, beim Landratsamt oder im Internet unter www.landkreis-karlsruhe.de
Den Antrag, gibt man zusammen mit dem entsprechenden Leistungsbescheid, bei der Gemeinde oder im Landratsamt ab bzw. schickt ihn dorthin. Man kann die Teilhabeleistung auch erstmal ohne Bestätigung des Kursanbieters beantragen und dann den Gutschein, den man bekommt, bei diesem abgeben.

Fragen Sie bei Ihrer VHS-Geschäftsstelle nach oder bei Irene Jung im Landratsamt Karlsruhe, Amt für Grundsatz und Soziales, Telefon 0721 936-65650, E-Mail: irene.jung@landratsamt-karlsruhe.de – beide helfen Ihnen gerne weiter.