Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS Bruchsal an.

 

Anmeldungen / Bruchsal-Stadt

Die Gebühren für Veranstaltungen und Kurse sind im Arbeitsplan angegeben. Bei allen Veranstaltungen ist vor Beginn eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Sie haben folgende Möglichkeiten, sich anzumelden:

 

- schriftlich durch Rückgabe des Anmeldeformulars aus unserem Arbeitsplan, per E-Mail, durch Unterschrift auf der Weitermeldeliste oder

 

- mit Online-Buchung aus dem Internet.

Sie ermächtigen dadurch die VHS widerruflich die Kursgebühr durch ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Girokonto einzuziehen. Eine Gebührenquittung kann Ihnen auf Anfrage von der Geschäftsstelle ausgehändigt werden. Ansonsten wird die Anmeldung nicht bestätigt. Eine Benachrichtigung erfolgt lediglich bei Änderungen, wenn der Kurs bereits belegt ist oder nicht zustande kommt.

 

- persönlich ab sofort bei der VHS Bruchsal im Bürgerzentrum. Sie füllen die dort ausliegende Anmeldung aus und bezahlen die Gebühr bar, mit EC-Karte oder erteilen ein SEPA-Lastschriftmandat.

 

- telefonisch können Sie sich nur anmelden, wenn Sie bereits einen Kurs bei der VHS Bruchsal besucht haben.

 

Telefonische Auskünfte über Kursbelegungen bleiben unverbindlich, da sich der Stand ständig ändert.

 

Anmeldungen / Außenstellen

Falls nicht anders vermerkt, können Sie sich persönlich, schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Außenstelle anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der Kursgebühren. Nur Ihre rechtzeitige Anmeldung sichert Ihren Kursplatz und das Zustandekommen des Kurses. Für die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule Bruchsal gelten die allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an. Wir machen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Rücktrittsregelungen aufmerksam.

 

Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühren. Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule in zeitlicher Reihenfolge angenommen.

 

Bezahlung

Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.

 

Gebührenermäßigung

Inhaberinnen und Inhaber von Schüler- u. Studentenausweisen, Au-pair, Schwerbehinderte (ab 50%) sowie freiwillig Wehrdienstleistenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden wird pro Kurs im berufsbildenden und sprachlichen Bereich eine Ermäßigung in Höhe von 25% gewährt. Bei Vorträgen beträgt die Ermäßigung ebenfalls 25%.

Wer nicht zu diesem Personenkreis zählt, hat bei Belegung von mehr als einem Kurs pro Semester im berufsbildenden und sprachlichen Bereich den Kurs mit dem höchsten Entgelt voll zu bezahlen und erhält auf jede weitere Kursgebühr in den beiden genannten Bereichen eine Ermäßigung von 25%.

Auf Antrag kann die Volkshochschule auch in anderen Fällen (z.B. Arbeitslosigkeit) Entgeltermäßigung oder Entgeltbefreiung bewilligen.

 

Mindestbelegung

Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt 10 Teilnehmer/innen. Ist in dem Arbeitsplan eine andere Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so gilt diese. Kommt diese Zahl in der ersten Woche nicht zustande, so fällt die Veranstaltung entweder aus, oder sie wird verkürzt bzw. mit einem entsprechenden Gebührenaufschlag weitergeführt.

 

Rücktritt/Kündigung durch die VHS

a) Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen

 

·         wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 nicht erreicht wird

·         wenn die/der von der Volkshochschule verpflichtete Kursleiterin / Kursleiter aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Volkshochschule liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.

 

b) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann bis 7 Tage vor Kursbeginn durch   schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Abmeldungen bei dem/der Kursleiter/in sind ungültig. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 3, - EUR einbehalten. Bei Wochenend- und Tagesveranstaltungen, Exkursionen und Besichtigungen erfolgt keine Gebührenrückerstattung.

 

Organisatorische Änderungen / Haftung

Die Volkshochschule behält sich vor, aus organisatorischen oder technischen Gründen notwendig werdende Änderungen hinsichtlich der Kurstermine der Veranstaltungsorte oder der Auswahl von Kursleitern/innen vorzunehmen. Die Volkshochschule haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Kurse, Auswahl und Kontrolle der Kursleiter/innen sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Arbeitsplan. Die Haftung der VHS, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für Personenschäden, welche dem/der Teilnehmer/in einer VHS-Veranstaltung entstehen, haftet die Volkshochschule sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet die Volkshochschule, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung. Der Schadenersatzausschluss gilt entsprechend auch für gesetzliche Schadensersatzansprüche sowie für solche aus der Anbahnung von Vertragsverhältnissen. Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung für die von dem/der Teilnehmer/in einer VHS-Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere von Wertsachen, es sei denn der Volkshochschule fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

Prüfungen, Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch, gegen eine Gebühr von 3, - EUR ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden.

 

Hausordnung

Mit Vertragsabschluss verpflichten sich die Teilnehmer/innen, die Hausordnung der jeweiligen Unterrichtsstätten zu beachten. Dies gilt besonders für das Rauchverbot in den Unterrichtsstätten und das Verlassen der Unterrichtsstätten.

 

Exkursionen und Studienfahrten

Bei Exkursionen und Studienfahrten tritt die Volkshochschule lediglich als Vermittler auf. Es gelten hier die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter bzw. Leistungsträger.

 

Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung des Programms. Dem Datenschutz gem. § 9 Landesdatenschutzgesetz wird Rechnung getragen.

 

Unterrichtsfreie Tage

Die Volkshochschule richtet sich nach der Ferienordnung der Bruchsaler Schulen. Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen ist unterrichtsfrei. Ausnahmen sind durch Absprache zwischen Dozenten/Dozentinnen, Teilnehmern/Teilnehmerinnen und der VHS möglich. In den umliegenden Gemeinden kann es abweichende Termine geben.